Norm
EKHG §5 IIARechtssatz
Schadensteilung zwischen Mopedfahrer und Fußgänger 1 : 3 zugunsten des Mopedfahrers, weil der Mopedfahrer die von ihm und seinem Fahrzeug ausgehende Gefahr zu vertreten hat, die darin liegt, daß er die Fahrt fortsetzte, ohne den Fußgänger weiter zu beobachten.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0058246Dokumentnummer
JJR_19651007_OGH0002_0020OB00314_6500000_002