Norm
UWG §2 A4Rechtssatz
Die wahrheitsgemäße Beantwortung einer vom Kunden in bestimmter Form gestellten Frage über Leistungen eines Mitbewerbers ist nicht wettbewerbswidrig. - Bei einer Unterlassungsklage nach dem UWG darf das Gericht seinem Urteil keinen anderen Tatbestand unterstellen als den, von dem die Klage ausging.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0037735Zuletzt aktualisiert am
17.08.2009