RS OGH 1965/10/19 4Ob346/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 19.10.1965
beobachten
merken

Norm

UWG §2 A4
UWG §2 C2a
UWG §7 E1
ZPO §226 IIB12
ZPO §405

Rechtssatz

Die wahrheitsgemäße Beantwortung einer vom Kunden in bestimmter Form gestellten Frage über Leistungen eines Mitbewerbers ist nicht wettbewerbswidrig. - Bei einer Unterlassungsklage nach dem UWG darf das Gericht seinem Urteil keinen anderen Tatbestand unterstellen als den, von dem die Klage ausging.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 346/65
    Entscheidungstext OGH 19.10.1965 4 Ob 346/65
    Veröff: JBl 1966,260

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0037735

Zuletzt aktualisiert am

17.08.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten