Norm
ABGB §986 B9Rechtssatz
Bei Wegfall des bei einer Wertsicherungsklausel vereinbarten Wertmessers ist der dem weggefallenen Wertmesser am nächsten kommende Vergleichsmaßstab in Betracht zu ziehen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0019447Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
23.06.2015