Norm
JN §31 VIRechtssatz
Bei einer Vormundschaftssache oder Pflegschaftssache ist die Frage, ob eine beantragte Delegierung zweckmäßig ist oder nicht, auch unter dem Gesichtspunkt des Wohles der Kinder nach den Regeln des § 111 Abs 1 JN zu lösen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0046319Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.01.2020