RS OGH 1965/11/5 2Ob345/65

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Veröffentlicht am 05.11.1965
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Norm

ABGB §1090 IIa
JN §49 Abs2 Z5

Rechtssatz

Ein Vertragsverhältnis, wonach Grundstücke der Kläger dem Beklagten auf die Dauer des Sandabbaues auf einem Nachbargrundstück zur Benützung zur Verfügung gestellt wurden, wogegen sich der Beklagte verpflichtete, das auf diesen Grundstücken abgelagerte Material nach Beendigung des Sandabbaues einzuebnen, ist ein Bestandvertrag.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 345/65
    Entscheidungstext OGH 05.11.1965 2 Ob 345/65
    Veröff: MietSlg 17128

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0025196

Dokumentnummer

JJR_19651105_OGH0002_0020OB00345_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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