Norm
ABGB §1157Rechtssatz
Ob gegen die Fürsorgepflicht des Käufers für den Verkäufer bei der Ablieferung der Ware aus dem Vertragsverhältnis verstoßen wurde, kann nur nach den konkreten Umständen des Falles beurteilt werden (Abschlauchen von Wein in das Faß des Käufers in dessen Keller; Verkäufer rutscht dabei aus bricht sich den Fuß).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0021641Dokumentnummer
JJR_19651105_OGH0002_0020OB00244_6500000_001