RS OGH 1965/11/8 Bkd58/65

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Veröffentlicht am 08.11.1965
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Norm

DSt 1872 §35

Rechtssatz

Unter dem im § 35 DSt 1872 verwendeten Begriff "Ersatzmitglieder" sind nicht jene Mitglieder des Disziplinarrates gemeint, welche die abgelehnten Mitglieder ersetzen; vielmehr kann es sich dabei nur um die "Ersatzmänner" handeln, die der Gesetzgeber in den §§ 5 Abs 2, 7 Abs 1 und Abs 4, 9 Abs 1 und 11 Abs 1 DSt 1872 erwähnt und die im § 35 DSt 1872 nur deshalb nicht gleichfalls "Ersatzmänner" sondern "Ersatzmitglieder" genannten werden, weil sie als "Mitglieder" eines Senates einberufen wurden.

Entscheidungstexte

  • Bkd 58/65
    Entscheidungstext OGH 08.11.1965 Bkd 58/65

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0056081

Dokumentnummer

JJR_19651108_OGH0002_000BKD00058_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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