Norm
ABGB §1304 BIIcRechtssatz
Verschuldensteilung 3 : 1 zu Lasten des Personenkraftwagenfahrers, der auf einer Vorrangstraße nach dem Überholen nicht gleich wieder seine rechte Fahrbahnhälfte einnimmt und mit einem aus einer Querstraße nach rechts einbiegenden, entgegenkommenden Motorradfahrer zusammenstößt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0026976Dokumentnummer
JJR_19651111_OGH0002_0020OB00362_6500000_001