Norm
ABGB §934Rechtssatz
Wer einredeweise laesio enormis geltend machen will, muß die Rückgabe der bereits empfangenen Leistung anbieten. Dies gilt auch dann, wenn er diese Einrede einem Zessionar seines ursprünglichen Vertragspartners gegenüber erhebt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0018938Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
07.06.2021