Norm
ZPO §182Rechtssatz
Die Anleitungspflicht des Gerichtes geht nicht soweit, daß einer anwaltlich vertretenen Partei die der Klage anhaftenden Mängel im einzelnen bezeichnet werden und sie angeleitet wird einen anderen Sachverhalt vorzubringen, der das Klagebegehren rechtfertigen könnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0037247Dokumentnummer
JJR_19651126_OGH0002_0010OB00190_6500000_001