RS OGH 1965/11/26 1Ob166/65

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.11.1965
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Norm

ABGB §830 B5
WEG 1948 §4
WEG 1975 §2 Abs2
WEG 1975 §21

Rechtssatz

Die Partner eines Wohnungseigentumsvertrages sind an diese Vereinbarung so lange gebunden, als nicht ein Vertragsteil rechtswirksam, d.h. aus einem in Gesetzte hiefür vorgesehenen Grunde, den Rücktritt vom Vertrage erklärt. Insolange ist das Begehren auf Teilung des Miteigentums abzuweisen.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 166/65
    Entscheidungstext OGH 26.11.1965 1 Ob 166/65
    Veröff: MietSlg 17720

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0015651

Dokumentnummer

JJR_19651126_OGH0002_0010OB00166_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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