Norm
AngG §27 C1Rechtssatz
Wird an einem Freitag abend ein Entlassungsgrund gesetzt, die Entlassung aber erst am darauffolgenden Montag erklärt, so ist diese nicht verspätet ausgesprochen worden.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Verspätung, Zeitpunkt, Frist, Verwirkung, Verschweigung, Verzicht, Erklärung, vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Unverzüglichkeit, Rechtzeitigkeit, VerfristungEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0029204Dokumentnummer
JJR_19651130_OGH0002_0040OB00139_6500000_001