Auch; Beis wie T2; Beisatz: Auch ein "bloßer" Vermögensschaden ist ein nach § 364a ABGB zu ersetzender Schaden. Der Geschädigte kann aber nur den Ersatz jenes Schadens begehren, der gerade durch die über das zu duldende Maß hinausgehende Immission hervorgeht. (T3)
Vgl; Beisatz: Der Ausgleichsanspruch ist einen Entschädigungsanspruch aus Anlass der Enteignung gleichzustellen (SZ 65/38) und richtet sich auf volle Genugtuung. (T4) Veröff: SZ 68/101