Norm
ABGB §811Rechtssatz
Ein Verlassenschaftskurator zur Führung eines Passivprozesses des Nachlasses ist zu bestellen, wenn der Gläubiger das Vorhandensein einer Masse (bestehend in der Forderung gegen einen Haftpflichtversicherer) bescheinigt hat; es ist in diesem Verfahren nur zu prüfen, ob der behauptete Anspruch möglich ist (der endgültigen Erledigung im Prozesse darf nicht vorgegriffen werden).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0024366Dokumentnummer
JJR_19651202_OGH0002_0020OB00403_6500000_001