Norm
StPO §281 Abs1 Z10 ARechtssatz
Eine auf Z 10 des § 281 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde ist dann nicht gesetzmäßig ausgeführt, wenn versäumt wird, das andere Strafgesetz anzuführen, welches auf die Tat hätte angewendet werden sollen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0099862Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.02.2019