RS OGH 1965/12/14 9Os110/65, 13Os80/18s

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Veröffentlicht am 14.12.1965
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Norm

StPO §281 Abs1 Z10 A

Rechtssatz

Eine auf Z 10 des § 281 StPO gestützte Nichtigkeitsbeschwerde ist dann nicht gesetzmäßig ausgeführt, wenn versäumt wird, das andere Strafgesetz anzuführen, welches auf die Tat hätte angewendet werden sollen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0099862

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.02.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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