Norm
EheG §49Rechtssatz
Eine schroffe Behandlung des zukünftigen Schwiegersohnes durch den Ehemann stellt - auch wenn sie unberechtigt ist - keine Eheverfehlung gegenüber der Ehefrau dar.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0056031Dokumentnummer
JJR_19651214_OGH0002_0080OB00353_6500000_001