Norm
StVO §2 Abs1 Z27Rechtssatz
Im fließenden Verkehr befindet sich ein Fahrzeug, das weder hält noch parkt noch sich nach einem Halten oder Parken in den entsprechenden Fahrbahnteil einordnet noch aus einer der in § 19 Abs 6 StVO aufgezählten Verkehrsflächen kommt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0073664Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
05.04.2016