Norm
6.DVEheG §13Rechtssatz
Der während des Scheidungsverfahrens beim Bezirksgericht eingebrachte Antrag der Ehefrau, dem Ehemann aufzutragen, sie in die eheliche Wohnung aufzunehmen, ist nicht zurückzuweisen, sondern an das Prozeßgericht zu überweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0046367Dokumentnummer
JJR_19651222_OGH0002_0060OB00335_6500000_001