Norm
ABGB §935Rechtssatz
Ebenso wie ein Übergabsvertrag oder Leibrentenvertrag, kann auch ein Freundschaftskauf eine gemischte Schenkung darstellen und zwar dann, wenn der Teil, der durch den Kaufpreis nicht gedeckt ist, unentgeltlich in Schenkungsabsicht gegeben und angenommen worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1965:RS0024117Dokumentnummer
JJR_19651222_OGH0002_0060OB00264_6500000_002