RS OGH 1966/1/11 8Ob364/65

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Veröffentlicht am 11.01.1966
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Norm

EheG §9 Abs1
1.DVEheG §80

Rechtssatz

Die Feststellung des Ehebruches in den Entscheidungsgründen genügt, um als Eheverbot wirksam zu sein, wenn der Ehebruch als Scheidungsgrund geltend gemacht und festgestellt wurde.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0056389

Dokumentnummer

JJR_19660111_OGH0002_0080OB00364_6500000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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