Norm
StVO §15Rechtssatz
Ordnet sich ein Lenker vor dem überholten Fahrzeug zu knapp in die Kolonne ein, dann trifft ihn das alleinige Verschulden, wenn das überholte Fahrzeug durch plötzliches Abbremsen der Kolonne auf sein Fahrzeug auffährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0073817Dokumentnummer
JJR_19660113_OGH0002_0020OB00418_6500000_001