Norm
StGB §81 Z1 A2aRechtssatz
Das Fahren im Stadtgebiet mit einer Geschwindigkeit von 50 km/h bei Annäherung an eine unübersichtliche Straßenenge in einem alkoholisierten Zustand auf einer schneeglatten Fahrbahn und bei auch noch durch Schneesturm bedingten schlechten Sichtverhältnissen erfolgt unter besonders gefährlichen Verhältnissen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0092656Dokumentnummer
JJR_19660120_OGH0002_0110OS00241_6500000_001