Norm
ABGB §833 ARechtssatz
Auch ein Minderheitseigentümer kann die Beseitigung rechtswidriger Eingriffe nicht nur gegenüber Dritten, sondern auch gegenüber anderen Miteigentümern begehren ( abweichend von 5 Ob 317/63 ).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0013384Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.01.2018