Norm
AngG §29 IRechtssatz
Auch im Bereich des BRG hat eine vertragswidrige Entlassung die Wirkung einer Kündigung des Vertrages zum nächtsmöglichen Termin. Das BRG gibt dem entlassenen Dienstnehmer nur die Möglichkeit einer Klage nach § 25 Abs 8.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: vorzeitige Auflösung, Ende, Beendigung, Schadenersatz, Entschädigung, Ersatzpflicht, Ersatzanspruch, Angestellte, Kündigungsentschädigung, ArbeitnehmerEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0028189Dokumentnummer
JJR_19660125_OGH0002_0040OB00144_6500000_001