Norm
EO §33Rechtssatz
Es kommt nicht darauf an , ob die Exekutionsbewilligung ausdrücklich ein Ersuchen um Exekutionsvollzug enthält. Schon die Übersendung des Bewilligungsbeschlusses schließt ein solches Ersuchen im Sinne des § 33 EO in sich; denn gerade zum Zwecke des Vollzuges wird der Beschluß übersendet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0000689Dokumentnummer
JJR_19660126_OGH0002_0030OB00006_6600000_001