Norm
JN §24Rechtssatz
Wurde einem inhaltlich gleichlautenden Ablehnungsantrag mit Beschluss des OGH und damit rechtskräftig ein Erfolg versagt, dann schließt die Rechtskraft dieses Beschlusses die Wiederholung des Ablehnungsantrages zwingend aus. Der wiederholte Ablehnungsantrag ist zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0045988Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.11.2019