Norm
AKB §2 Abs2 litbRechtssatz
Wer jemanden zur Lenkung eines Kraftfahrzeuges anstellt, wird von der Verpflichtung, sich zu überzeugen, ob dieser einen Führerschein besitzt, nicht dadurch befreit, daß der Lenker längere Zeit im Auftrag anderer Personen mit Kraftfahrzeugen gefahren ist. Der Versicherer ist nicht leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer oder Halter des Kraftfahrzeuges dieses einer Person, die keinen Führerschein besitzt, zur Lenkung anvertraut hat, der Fahrer aber dann eine Schwarzfahrt unternimmt und sich auf dieser der Unfall ereignet.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0081141Dokumentnummer
JJR_19660202_OGH0002_0070OB00019_6600000_001