Norm
ZPO §182Rechtssatz
Selbst wenn dem Gericht der Bestand einer Gegenforderung bekannt ist, ist es nicht verpflichtet, den anwaltlich vertretenen Beklagten zur Erhebung der Einrede der Aufrechnung anzuleiten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0037276Dokumentnummer
JJR_19660209_OGH0002_0070OB00026_6600000_002