RS OGH 1966/2/10 6Ob12/66

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Veröffentlicht am 10.02.1966
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Norm

EO §394

Rechtssatz

Bei nachträglicher Zurückweisung der auf § 99 JN gestützten Klage wegen örtlicher Unzuständigkeit ist keiner der drei Fälle des § 394 Abs 1 EO gegeben.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0005768

Dokumentnummer

JJR_19660210_OGH0002_0060OB00012_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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