Norm
KO §39 Abs1Rechtssatz
Der Anspruch entsteht gegenüber dem Anfechtungsgegner mit der Konkurseröffnung. Bei der Ersatzleistung kann nicht mehr verlangt werden, als der Ersatz dessen, was aus der Masse veräußert worden oder was ihr entgangen ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0064617Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.03.2017