- 7 Ob 5/66
Entscheidungstext OGH 16.02.1966 7 Ob 5/66
Veröff: EvBl 1966/277 S 349
- 8 Ob 123/67
Entscheidungstext OGH 23.05.1967 8 Ob 123/67
Beisatz: Hier: Zufuhr von Baumaterial zwecks Ausbau eines Kellerstöckls. (T1); Veröff: LwBetr 1968,17 = EvBl 1968/72 S 133
- 6 Ob 109/72
Entscheidungstext OGH 19.10.1972 6 Ob 109/72
Auch
- 7 Ob 206/73
Entscheidungstext OGH 31.10.1973 7 Ob 206/73
Beisatz: Das zur Personenbeförderung ersessene Fahrtrecht schließt auch das Recht der Zufahrt mit Kraftfahrzeugen durch Familienangehörige oder Besucher in sich. (T2)
- 6 Ob 200/73
Entscheidungstext OGH 29.11.1973 6 Ob 200/73
Beisatz: Die Grenze der Rechtsausübung nach dem jeweiligen Bedürfnis des Berechtigten liegt in einer ausschlaggebenden Erschwerung der Belastung des dienenden Gutes. (T3)
- 8 Ob 206/74
Entscheidungstext OGH 12.11.1974 8 Ob 206/74
Beis wie T3
- 7 Ob 555/83
Entscheidungstext OGH 24.03.1983 7 Ob 555/83
Beisatz: Auch die Anpassung von durch die Servitut gedeckten Einrichtungen an moderne Erfordernisse muss hingenommen werden, wenn hiedurch der Belastete keine unzumutbare Beeinträchtigung erleidet. (T4)
- 1 Ob 18/84
Entscheidungstext OGH 11.07.1984 1 Ob 18/84
nur: Wird nicht die Betriebsform des herrschenden Gutes wesentlich geändert, so ist für den Umfang der Dienstbarkeit das jeweilige Bedürfnis des Berechtigten maßgebend, soweit der Belastete keine unzumutbare Beeinträchtigung erleidet. (T5); Veröff: RZ 1985/27 S 89
- 1 Ob 29/84
Entscheidungstext OGH 12.11.1984 1 Ob 29/84
Auch; nur T5; Beis wie T3
- 7 Ob 693/89
Beis wie T3; Beis wie T4
- 7 Ob 707/89
Vgl auch; Beisatz: Keine unzulässige Erweiterung einer Servitut, wenn von einem Betrieb nach wie vor Dienstleistungen angeboten werden, die den Zugang eines unbestimmten Personenkreises erforderlich macht. Hier: Erwähnung einer Servitut zugunsten der Besucher der Werkskantine, des Gotteshauses und des Kindergartens; Änderung des Dienstleistungsbetriebes in ein Seminarhaus. (T6)
- 1 Ob 597/90
Auch; Beis wie T3
- 1 Ob 551/93
Vgl auch; Beisatz: Die Servitut soll zwar der fortschreitenden technischen Entwicklung angepasst, nicht aber wegen Vergrößerung des herrschenden Guts oder Änderung der Betriebsart ausgedehnt werden. (T7)
- 1 Ob 642/95
Vgl; Beis wie T4; Beis wie T7
- 1 Ob 622/95
Auch; Beis wie T7
- 7 Ob 2237/96p
Entscheidungstext OGH 20.11.1996 7 Ob 2237/96p
nur T5; Beis wie T3; Beis wie T4
- 1 Ob 276/02y
Vgl auch; Beis wie T7; Beisatz: Ungemessene Dienstbarkeiten sind demnach auf den Zweck ihrer Bestellung einzuschränken. Hier: Die Ausweitung eines ungemessen eingeräumten Fahrtrechts, welche in Wahrheit auf die Durchführung von nach der Beschaffenheit zu transportierenden Güter erforderlichen Fuhren eingeschränkt war, auf beliebige Fahrten mit PKWs etwa bloß zum Zweck deren Abstellens, ist unzulässig. (T8)
- 1 Ob 192/04y
Vgl auch; Beis wie T7; Beis wie T8 nur: Ungemessene Dienstbarkeiten sind demnach auf den Zweck ihrer Bestellung einzuschränken. (T9)
- 1 Ob 9/07s
Auch; Beis wie T4
- 6 Ob 200/12y
Entscheidungstext OGH 16.11.2012 6 Ob 200/12y
Beisatz: Die Frage des Ausmaßes bzw Umfangs einer Dienstbarkeit und die Fragen der Grenzen der zulässigen Erweiterung sind grundsätzlich einzelfallbezogen und stellen in der Regel keine erhebliche Rechtsfrage iSd
§ 502 Abs 1 ZPO dar. (T10)
- 1 Ob 228/12d
Entscheidungstext OGH 13.12.2012 1 Ob 228/12d
nur T5
- 9 Ob 28/13b
Entscheidungstext OGH 24.07.2013 9 Ob 28/13b
nur T5
- 4 Ob 56/18s
Auch
- 5 Ob 187/20s