Norm
ABGB §1438 CbRechtssatz
Schon in der Erhebung einer Widerklage liegt die Geltendmachung der Aufrechnung durch den Beklagten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0033963Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.01.2018