Norm
UWG §8Rechtssatz
Wird im Zusammenhang mit einer mehr allgemein gehaltenen Äußerung über die Minderwertigkeit der Erzeugnisse eines Unternehmens auf konkrete, die Waren der in Betracht kommenden Firma betreffende Beanstandungen hingewiesen, so ist schon daraus klar erkennbar, daß eine beweisbare Behauptung tatsächlicher Art aufgestellt werden sollte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0079001Dokumentnummer
JJR_19660224_OGH0002_0090OS00161_6500000_002