RS OGH 1966/2/24 9Os161/65

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Veröffentlicht am 24.02.1966
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Norm

UWG §8

Rechtssatz

Wird im Zusammenhang mit einer mehr allgemein gehaltenen Äußerung über die Minderwertigkeit der Erzeugnisse eines Unternehmens auf konkrete, die Waren der in Betracht kommenden Firma betreffende Beanstandungen hingewiesen, so ist schon daraus klar erkennbar, daß eine beweisbare Behauptung tatsächlicher Art aufgestellt werden sollte.

Entscheidungstexte

  • 9 Os 161/65
    Entscheidungstext OGH 24.02.1966 9 Os 161/65
    Veröff: GR 1966,89

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0079001

Dokumentnummer

JJR_19660224_OGH0002_0090OS00161_6500000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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