RS OGH 1966/2/24 1Ob45/66, 4Ob250/06b

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Veröffentlicht am 24.02.1966
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Norm

ABGB §523 Cc
ZPO §405 B

Rechtssatz

Eigentumsfreiheitsklage bei Überweidung eines Grundstückes durch Schafe, deren Haltung nicht mehr ortsüblich ist. Zur Frage der Fassung des Urteilsbegehrens.

Entscheidungstexte

  • 1 Ob 45/66
    Entscheidungstext OGH 24.02.1966 1 Ob 45/66
  • 4 Ob 250/06b
    Entscheidungstext OGH 13.02.2007 4 Ob 250/06b
    Vgl; Beisatz: Das Überweiden einer Schafherde von Grundstücken der Beklagten auf Grundstücke des Klägers ist ein Eingriff in dessen Eigentum, den dieser nicht hinnehmen muss. Der Abwehranspruch des Eigentümers ist dabei nicht auf den Rahmen des Ortsunüblichen beschränkt. (T1); Veröff: SZ 2007/23

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0015009

Zuletzt aktualisiert am

24.11.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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