RS OGH 1966/2/28 Bkd3/66

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Veröffentlicht am 28.02.1966
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Norm

DSt 1872 §2 D

Rechtssatz

Der Rechtsanwalt, der fahrlässig eine unrichtige Bestätigung formuliert, sie durch die Gegenseite unterfertigen läßt und damit einen, der gegebenen Rechtslage nicht entsprechenden Antrag auf Einstellung der Exekution bei Gericht überreicht, begeht eine Berufspflichtenverletzung und Beeinträchtigung von Ehre und Ansehen des Standes.

Entscheidungstexte

  • Bkd 3/66
    Entscheidungstext OGH 28.02.1966 Bkd 3/66
    Veröff: AnwBl 1967,46

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0056418

Dokumentnummer

JJR_19660228_OGH0002_000BKD00003_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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