Norm
MG §43 Abs2Rechtssatz
Wird ein Mietverhältnis über eine Wohnung wegen Eigenbedarfes gekündigt und wird nach Entstehung des Exekutionstitels eine andere Wohnung frei, so wird der Vermieter nicht verpflichtet, dies zur Deckung seines Bedarfes zu verwenden. Er kann darüber anderweitig verfügen und trotzdem vom Titel Gebrauch machen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0041222Dokumentnummer
JJR_19660302_OGH0002_0030OB00027_6600000_001