RS OGH 1966/3/2 3Ob27/66 (3Ob28/66)

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 02.03.1966
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Norm

MG §43 Abs2
ZPO §406 Ab

Rechtssatz

Wird ein Mietverhältnis über eine Wohnung wegen Eigenbedarfes gekündigt und wird nach Entstehung des Exekutionstitels eine andere Wohnung frei, so wird der Vermieter nicht verpflichtet, dies zur Deckung seines Bedarfes zu verwenden. Er kann darüber anderweitig verfügen und trotzdem vom Titel Gebrauch machen.

Entscheidungstexte

  • 3 Ob 27/66
    Entscheidungstext OGH 02.03.1966 3 Ob 27/66
    Veröff: EvBl 1966/282 S 353 = MietSlg 18572

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0041222

Dokumentnummer

JJR_19660302_OGH0002_0030OB00027_6600000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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