Norm
ASVG §334 Abs1Rechtssatz
Keine grobe Fahrlässigkeit, wenn es sich um ein kurzfristiges Fehlverhalten eines einfachen Menschen im Zuge der schnellen Ablöse bei der Bedienung eines Kranes im Drange der Arbeitstätigkeit handelt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0085527Dokumentnummer
JJR_19660303_OGH0002_0020OB00029_6600000_001