Norm
ABGB §1304 BIIbRechtssatz
Mitverschulden 1 : 1, wenn ein Personenkraftwagen - Fahrer stark und überraschend abbremst, um einen am Straßenrand stehenden Bekannten mitzunehmen, und der folgende Personenkraftwagen - Fahrer in zu knappem Abstand und unaufmerksam fährt, so daß er auf den vorderen Wagen auffährt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
Auto Pkw KfzEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0026992Dokumentnummer
JJR_19660303_OGH0002_0020OB00039_6600000_001