Norm
GebAG 1965 §21Rechtssatz
Gegen den Beschluß des Gerichtshofes zweiter Instanz, mit dem dieser als erste Instanz eine Sachverständigengebühr bestimmt hat, ist ein Rechtsmittel nicht zulässig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0059077Dokumentnummer
JJR_19660322_OGH0002_0100OS00081_6500000_001