RS OGH 1966/3/31 5Ob52/66, 5Ob31/68, 5Ob307/81, 6Ob212/18x

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Veröffentlicht am 31.03.1966
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Norm

KO §110

Rechtssatz

Wurde nur ein Teil der angemeldeten Konkursforderung vom Masseverwalter bei der Prüfungstagsatzung anerkannt und vom Gemeinschuldner nicht ausdrücklich bestritten, so fehlt das Rechtsschutzinteresse an einer Feststellungsklage des Gläubigers hinsichtlich dieser Teilforderung.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0065575

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

25.04.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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