Norm
AußStrG §16 BII3aRechtssatz
§ 28 EisbEG enthält nur Vorschriften über die Protokollführung; ein Verstoß gegen diese Vorschriften steht nicht unter Nichtigkeitssanktion.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0007524Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.06.2020