Norm
ABGB §44Rechtssatz
Leitet die Ehefrau das gemeinsame Hotelunternehmen, weil der Ehemann Invalid und Nationalsozialist ist, so erfüllt sie damit ihre Beistandspflicht und erwirbt hiedurch nicht die Unternehmenshälfte des Mannes.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0009352Dokumentnummer
JJR_19660406_OGH0002_0060OB00062_6600000_001