Norm
ZPO §405 DIIa6Rechtssatz
Wurde Ersatz für ein beschädigtes Kraftfahrzeug unter der Annahme eines Totalschadens verlangt, so begründet es keine Überschreitung des Klagebegehrens, wenn bei Nichtannahme eines Totalschadens neben Reparaturkosten auch Ersatz für merkantilen Minderwert zuerkannt wird, obwohl diesbezüglicher Anspruch nicht ausdrücklich erhoben wurde.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0041029Dokumentnummer
JJR_19660414_OGH0002_0020OB00074_6600000_002