RS OGH 1966/4/14 2Ob74/66

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Veröffentlicht am 14.04.1966
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Norm

ZPO §405 DIIa6

Rechtssatz

Wurde Ersatz für ein beschädigtes Kraftfahrzeug unter der Annahme eines Totalschadens verlangt, so begründet es keine Überschreitung des Klagebegehrens, wenn bei Nichtannahme eines Totalschadens neben Reparaturkosten auch Ersatz für merkantilen Minderwert zuerkannt wird, obwohl diesbezüglicher Anspruch nicht ausdrücklich erhoben wurde.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 74/66
    Entscheidungstext OGH 14.04.1966 2 Ob 74/66
    Veröff: JBl 1966,527 = ZVR 1966/344 S 329

Schlagworte

SW: Auto

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0041029

Dokumentnummer

JJR_19660414_OGH0002_0020OB00074_6600000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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