Norm
WEG 1975 §2 Abs2Rechtssatz
Liegenschaftskäufer, die gleichzeitig mit dem Kauf unter sich Wohnungseigentum vereinbart haben, können die mehreren bisherigen Liegenschaftseigentümer und Liegenschaftsverkäufer (die mehreren Erben des bisherigen Eigentümers und Verkäufers) nur in einer Klage gemeinsam auf Einwilligung in die Einverleibung klagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0035420Dokumentnummer
JJR_19660419_OGH0002_0080OB00089_6600000_003