Norm
ASVG §333 Abs4Rechtssatz
Keine ausdehnende Auslegung des § 333 Abs 4 ASVG auf Personen, die nicht in den Betrieb eingegliedert sind. Es liegt auch dann kein Arbeiterleihverhältnis vor, wenn der Arbeitnehmer der Lieferfirma den Wagen des Frächters mit Waren der Lieferfirma belädt, selbst wenn er die Beladung nach Anweisung von Leuten des Frächters vornimmt.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: AutoEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0085240Dokumentnummer
JJR_19660419_OGH0002_0040OB00019_6600000_001