Norm
MG §19 Abs2 Z11 ARechtssatz
Mangelt es an einer gemeinsamen Haushaltsführung, so kann es zum Eintritt des nahen Angehörigen in die Mietrechte des Verstorbenen auch dann nicht kommen, wenn die zweite im § 19 Abs 2 Z 11 MG für das Entstehen des Eintrittsrechtes geforderte Voraussetzung, nämlich das dringende Wohnungsbedürfnis vorhanden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0068214Zuletzt aktualisiert am
17.09.2008