Norm
ZPO §273Rechtssatz
Voraussetzung für die Anwendung dieser Bestimmung ist die Stellung eines bestimmten Begehrens und die Behauptung der zur Ableitung dieses Begehrens erforderlichen Tatsachen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0040511Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
17.09.2014