RS OGH 1966/5/4 6Nd52/66, 2Nc19/19w

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 04.05.1966
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Norm

JN §31 IV

Rechtssatz

Eine Delegierung kann wegen Bedenken gegen die Zulässigkeit des Verfahrens (Mangel der inländischen Gerichtsbarkeit) allein nicht verweigert werden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0046239

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.08.2019
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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