Norm
ZPO §391 Abs1 ARechtssatz
Ein Urteil, welches nur gegen einen Teil von mehreren Beklagten ergeht, ist ein Teilurteil.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0040717Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.08.2010