Norm
ABGB §142 HdRechtssatz
Die Bestimmung des § 24 JWG gilt auch dann, wenn gemäß § 142 ABGB der persönliche Verkehr des Elternteiles, in dessen Pflege und Erziehung sich das Kind nicht befindet, geregelt wird, wozu auch die gerichtliche Genehmigung einer nach dieser Richtung von den Eltern geschaffenen außergerichtlichen Regelung oder die Versagung der Genehmigung gehört.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1966:RS0047818Dokumentnummer
JJR_19660513_OGH0002_0060OB00156_6600000_001